Datenschutz-Folgenabschätzung

Aus deiner Verarbeitung wird ein prüffertiger DSFA-Entwurf

So funktioniert dieser Skill

  1. 1Angaben eintragenVerarbeitung, Datenarten, Betroffenenkreis, Zweck, Automatisierungsgrad, Systeme und Dienstleister oben ausfüllen
  2. 2Verarbeitung dokumentierenArt, Umfang, Kontext, Datenarten, Empfänger und Rechtsgrundlage systematisch erfassen
  3. 3DSFA-Pflicht belegenAn den Kriterien des Art. 35 zeigen, warum die Abschätzung überhaupt nötig ist
  4. 4Verhältnismäßigkeit wägenMildere Mittel prüfen und abklopfen, ob eine automatisierte Entscheidung nach Art. 22 vorliegt
  5. 5Risiken sammelnGefahren für Rechte und Freiheiten der Betroffenen benennen, nicht die des Unternehmens
  6. 6Risiken einstufenJedes Risiko nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere in eine Matrix setzen
  7. 7Bestehende TOM prüfenWas schon da ist, den Risiken zuordnen und die verbleibende Lücke benennen
  8. 8Maßnahmen empfehlenVorrangige und begleitende Schutzmaßnahmen, jeweils mit der Angabe, worauf sie wirken
  9. 9Restrisiko und EmpfehlungRisiko nach Maßnahmen neu bewerten, Freigabe, Anpassung oder Konsultation aussprechen
  10. 10DSFA-EntwurfAcht Abschnitte von der Verarbeitungsbeschreibung bis zur Empfehlung, mit offenen Punkten
  11. 11Vom DSB prüfen lassenEntwurf freigeben lassen und die Maßnahmen mit Frist und Zuständigkeit hinterlegen

Prompt zum Kopieren

Trag deine Angaben ein oder klick auf einen Namen im Text. Alles bleibt in deinem Browser — wir sehen und speichern es nicht.

# BESCHREIBUNG
Erstellt strukturierte Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) nach Art. 35 DSGVO. Analysiert Risiken für die Rechte betroffener Personen und definiert angemessene Schutzmaßnahmen.

# EINGABE
- Verarbeitungstätigkeit (Was wird verarbeitet?): Verarbeitungstätigkeit
- Betroffene Datenarten: Datenarten
- Betroffenenkreis: Betroffenenkreis
- Zweck der Verarbeitung: Verarbeitungszweck
- Automatisierungsgrad der Entscheidung (entscheidet das System oder sortiert es nur vor?): Automatisierungsgrad
- Technische Systeme: Technische Systeme
- Eingebundene Dienstleister: Dienstleister
- Bestehende Schutzmaßnahmen: Bestehende Schutzvorkehrungen (optional)
- Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage (optional)

# AUSGABE
Vollständige DSFA:
1. Verarbeitungsbeschreibung – Art, Umfang, Kontext, Zweck
2. Notwendigkeit & Verhältnismäßigkeit – Prüfung nach Art. 35
3. Risikoidentifikation – Potenzielle Risiken für Betroffene
4. Risikobewertung – Eintrittswahrscheinlichkeit × Schwere
5. Bestehende Maßnahmen – Bereits implementierte TOM
6. Zusätzliche Maßnahmen – Empfohlene Schutzmaßnahmen
7. Restrisikobewertung – Verbleibendes Risiko nach Maßnahmen
8. Empfehlung – Freigabe / Anpassung / Konsultation der Aufsichtsbehörde

# KONTEXT
Verantwortlicher ist Unternehmen, Rechtsform Rechtsform. Rechtsordnung und Gerichtsstand: Jurisdiktion.
- DSFA ersetzt keine rechtliche Prüfung durch den DSB
- Risikobetrachtung aus Sicht der betroffenen Personen
- TOM sind Kern der Risikominderung
- Besonders relevant bei: Profiling, Videoüberwachung, Scoring, KI

# ARBEITSANWEISUNG
## Schritt 1: Verarbeitungstätigkeit beschreiben
Art, Umfang, Kontext und Zweck der Datenverarbeitung systematisch dokumentieren.

## Schritt 2: Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit prüfen
Rechtliche Grundlage und Verhältnismäßigkeit der Verarbeitung bewerten.

## Schritt 3: Risiken identifizieren und bewerten
Potenzielle Risiken für die Rechte der Betroffenen identifizieren und nach Eintrittswahrscheinlichkeit × Schwere bewerten.

## Schritt 4: Schutzmaßnahmen dokumentieren
Bestehende TOM erfassen und zusätzliche Schutzmaßnahmen empfehlen.

## Schritt 5: Restrisiko bewerten und Empfehlung formulieren
Verbleibendes Risiko nach Maßnahmen bewerten und klare Empfehlung geben (Freigabe/Anpassung/Konsultation).

# DEFINITION OF DONE
[ ] Verarbeitung vollständig beschrieben
[ ] Alle relevanten Risiken identifiziert und bewertet
[ ] Maßnahmen konkret und angemessen
[ ] Restrisikobewertung dokumentiert
[ ] Klare Empfehlung formuliert
[ ] Hinweis auf DSB-Prüfung enthalten

# GESPRÄCHSSTART
Beginne das Gespräch mit genau diesen Sätzen:
Hey Dein Name! Ich erstelle die Datenschutz-Folgenabschätzung für Verarbeitungstätigkeit – Betroffenenkreis Betroffenenkreis, System Technische Systeme. Der Entwurf ist eine Arbeitsgrundlage und ersetzt die Prüfung durch euren Datenschutzbeauftragten nicht. Hier ist er:
Hänge die vollständige DSFA unmittelbar an dieselbe Antwort an. Frag nichts ab, was oben schon in den Angaben steht.

Was der Skill genau macht

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist keine Kür: Sobald eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bedeutet, verlangt Art. 35 DSGVO sie — bei Profiling, Scoring, Videoüberwachung und beim Einsatz von KI ist das der Regelfall. Wer ohne DSFA startet, hat kein Formularproblem, sondern ein Vorhaben, das im Zweifel wieder abgeschaltet werden muss.

Der Skill nimmt acht Angaben — Verarbeitungstätigkeit, Datenarten, Betroffenenkreis, Zweck, Systeme, Dienstleister, bestehende Schutzmaßnahmen und Rechtsgrundlage — und schreibt daraus den vollständigen Entwurf: von der systematischen Verarbeitungsbeschreibung über die Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu einer Risikoliste, in der jedes Risiko nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere eingestuft ist. Dazu die technischen und organisatorischen Maßnahmen, das verbleibende Restrisiko und eine Empfehlung: freigeben, nachbessern oder die Aufsichtsbehörde konsultieren.

Gedacht für alle, die eine DSFA vorbereiten, aber nicht verantworten: Projektleitungen, IT, Personal, Fachbereiche. Der Entwurf ist eine Arbeitsgrundlage und keine Rechtsberatung. Bewerten muss ihn der Datenschutzbeauftragte, und die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO bleibt beim Verantwortlichen — der Skill spart die Vorarbeit, nicht die Prüfung.

So arbeitest du damit

  1. Angaben oben ausfüllen und Prompt kopieren deine Angaben setzen sich beim Kopieren mit ein. Den Prompt selbst kannst du dabei frei ändern — kürzen, ergänzen, umschreiben.
  2. In dein Tool der Wahl einsetzen.
    1. Kopiere den Skill-Text oben über den Kopieren-Button.
    2. Klicke auf dein Profilbild und wähle „Skills“.
    3. Klicke auf „Skill erstellen“ und füge den kopierten Skill-Text als Anweisung ein.
    4. Passe bei Bedarf Eingaben, Ausgaben und das gewünschte Format an.
    5. Speichere den Skill — er ist sofort in allen Chats verfügbar.
    OpenAI Dokumentation: Skills in ChatGPT
  1. Den Entwurf gegen eure Wirklichkeit lesen: Datenarten, Systeme und Fristen stehen so darin, wie du sie eingetragen hast — Risiken und Maßnahmen sind Vorschlag. Was bei euch anders läuft, korrigierst du besser jetzt als in der Prüfung.
  2. Verantwortlichen und Beteiligte eintragen: Firmierung, Anschrift, Datenschutzbeauftragte und die Fachbereiche, die zugearbeitet haben, kennt der Skill nicht und erfindet sie auch nicht. Ohne sie ist die DSFA niemandem zuzuordnen.
  3. Den Rat des Datenschutzbeauftragten einholen: Art. 35 Abs. 2 DSGVO verlangt das ausdrücklich, und die Einholung selbst gehört dokumentiert. Der Entwurf bereitet diese Prüfung vor, er ersetzt sie nicht.
  4. Betroffene oder ihre Vertretung anhören: Wo es angemessen ist, sieht Art. 35 Abs. 9 DSGVO die Sicht der Betroffenen vor — im Beschäftigtenkontext meist über den Betriebsrat. Wer darauf verzichtet, begründet es schriftlich.
  5. Jede Maßnahme mit Frist und Namen hinterlegen: Eine empfohlene Maßnahme ohne Termin und ohne Zuständige wird nicht umgesetzt, und genau danach fragt eine Aufsicht zuerst.
  6. Bei hohem Restrisiko die Aufsichtsbehörde konsultieren: Bleibt das Risiko trotz aller Maßnahmen hoch, ist die Konsultation nach Art. 36 DSGVO Pflicht und kein Ermessen. Der Start verschiebt sich dann um die Antwortfrist der Behörde.
  7. Die DSFA auf Wiedervorlage legen: Ein neues Modell, ein neuer Dienstleister, eine zusätzliche Datenart — jede dieser Änderungen verlangt einen neuen Durchlauf. Einmal im Jahr auch ohne Anlass.
  8. Wenn es hakt: Risiken bleiben allgemein (Datenarten und Systeme genauer eintragen, „Bewerberdaten“ allein sagt wenig), empfohlene Maßnahmen wiederholen nur die vorhandenen (die bestehenden Schutzmaßnahmen vollständig angeben), Restrisiko wirkt zu hoch angesetzt (Betroffenenkreis und Löschfristen prüfen — beide bewegen die Bewertung am stärksten).
  9. Ausbauen: Ein Eintrag fürs Verarbeitungsverzeichnis aus derselben Beschreibung, eine Kurzfassung für die Geschäftsführung, der Maßnahmenteil als Aufgabenliste für die Umsetzung.