Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AI FIRST GmbH · Ballindamm 3 · 20095 Hamburg

1. Allgemeine Bestimmungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden.

Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

2. Anwendungsbereich

Die Allgemeinen Bestimmungen gelten für alle Leistungen. Die Bestimmungen für Beratungsleistungen gelten nur bei Buchung von Beratungsleistungen. Die Bestimmungen für das AI FIRST Collective gelten nur bei Buchung einer AI FIRST Collective Mitgliedschaft.

3. Beratungsleistungen

3.1 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber im Bereich Künstliche Intelligenz (KI), insbesondere aber nicht abschließend zu den folgenden Themen:

  • Standortbestimmung, Anwendungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bzgl. KI
  • Strategieentwicklung & -aktivierung
  • Aufbau interner Organisationsstrukturen
  • Coaching / Mentoring (Führungskräfte/Mitarbeiter)
  • Auswahl geeigneter Tools

Hierbei geht er gewissenhaft und sorgfältig vor. Details zu den im einzelnen geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individualvertraglich vereinbarten Angebot. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Beratung bzw. des Mentorings nicht geschuldet, es sei denn, dass der Auftragnehmer und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

Inhalt, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs- und Dienstleistung werden individualvertraglich im Angebot vereinbart.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einzelne Leistungen an Subunternehmer zu vergeben. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, das sämtliche Anforderungen des Vertrages mit dem Auftraggeber auch auf den vom Subunternehmer auszuführenden Teil Anwendung finden.

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Beratungs- und Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck des Vertrages ergibt und sofern die Vertragsparteien diesbezüglich nichts anderes vereinbart haben. Hiervon ausgenommen sind Softwarelösungen von Drittanbietern (proprietär, Open Source etc.). Für diese erfolgen ggf. eigene individualvertragliche Regelungen.

Der Auftragnehmer schuldet keinen Beratungserfolg.

3.2 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet den Auftragnehmer bei der Erbringung der Beratungs- und Dienstleistungen in angemessenem Umfang zu unterstützen. Der Auftraggeber ist hierbei insbesondere dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Unterlagen, Daten und Informationen, die für die Auftragsausführung erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.

Die zur Durchführung des Auftrags bereitzustellenden Unterlagen, Daten und Informationen sind der jeweiligen individualvertraglichen Vereinbarung im Angebot zu entnehmen.

Der Auftraggeber hat ferner den Mitarbeitern des Auftragsnehmers zu seinen Geschäftszeiten in erforderlichem Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu ermöglichen.

Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach und kann der Auftragnehmer deshalb seine Beratungs- und Dienstleistungen ganz oder teilweise nicht in der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Wenn die Verlängerung des Zeitraums aufgrund bestimmter Fristen nicht möglich ist und die Beratungs- und Dienstleistung infolgedessen nicht erbracht werden kann, behält der Auftragnehmer seinen vollen Vergütungsanspruch.

3.3 Vergütungsanspruch

Die Vergütung für die Beratungs- und Dienstleistung wird individualvertraglich im Angebot vereinbart. Alle Preise – sofern nicht anders angegeben – verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber monatlich und/oder spätestens nach Abschluss der Leistungen ordnungsgemäß in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist mit Zugang der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar.

Soweit ein Kunde ein Programm mit inkludiertem monatlichen Stundenkontingent bucht und dieses innerhalb eines Monats nicht abruft, verfällt dieses zum Monatsende und wird nicht erstattet.

Reisekosten und Spesen sind gesondert in einem angemessenen Umfang in tatsächlich angefallener Höhe zu vergüten.

3.4 Kündigung

Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird der Vertrag für die im Angebot individualvertraglich spezifizierte Mindestlaufzeit geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um weitere drei Monate, sollte der Anbieter nicht 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

Das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.5 Nennung als Referenzkunde

Der Auftragnehmer darf fachliche Erfahrungen mit oder Feedback des Auftraggebers in Form von Case Studies oder als Testimonials unter Verwendung des Kunden-Logos und des Firmennamens als Referenz zu eigenen Werbezwecken auf seiner Website und in seinen Social Media Kanälen veröffentlichen. Diese Gestattung kann vom Auftraggeber jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen werden.

4. Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung.

Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Auftraggebers geltend gemacht werden.

5. Datenschutz

Der Auftragnehmer behandelt personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages.

6. Bestimmungen für das AI FIRST Collective

Für die Teilnahme am AI FIRST Collective gelten folgende Bestimmungen:

6.1 Abgrenzung zur Beratung

  • Das AI FIRST Collective ist ein standardisiertes Weiterbildungs- und Community-Programm
  • Es handelt sich nicht um eine individuelle Unternehmensberatung
  • Für individuelle Beratungsleistungen ist ein separater Beratungsvertrag erforderlich

6.2 Vertragsgegenstand und Zustandekommen

  • Die Mitgliedschaft im AI FIRST Collective kommt durch Annahme des Angebots zustande
  • Der Auftragnehmer behält sich vor, Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen

6.3 Laufzeit und Beendigung

  • Die Mitgliedschaft läuft fest für 12 Monate
  • Eine automatische Verlängerung findet nicht statt
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt
  • Nach Beendigung der Mitgliedschaft erlischt der Zugang zu allen Leistungen

6.4 Besondere Zahlungsbedingungen

Ergänzend zum allgemeinen Vergütungsanspruch gilt für dasAI FIRST Collective:

  • Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem persönlichen Kickoff Call
  • Die erste Zahlung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig
  • Bei monatlicher Zahlung werden die Folgeraten jeweils zum 1. des Monats fällig

6.5 Widerrufsrecht / Geld-zurück-Garantie

  • Die 30-Tage-Geld-zurück-Garantie kann nur einmal in Anspruch genommen werden
  • Die Frist beginnt mit dem 15.05.2025

6.6 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer stellt im Rahmen der AI FIRST Collective Mitgliedschaft folgende zusätzliche Leistungen zur Verfügung:

  • Zugang zur Online-Akademie mit Schulungsinhalten
  • Zugriff auf die Knowledge Base
  • Teilnahme an wöchentlichen Live Sessions
  • Teilnahme an monatlichen Experten Deep Dives
  • Zugang zur Community über WhatsApp o.ä. Anbieter
  • Teilnahme am AI FIRST Collective Day in Hamburg

6.7 AI FIRST Collective Day

  • Die Teilnahme am AI FIRST Collective Day in Hamburg ist im Mitgliedsbeitrag enthalten
  • Kosten für Anreise, Übernachtung und sonstige Reisekosten trägt der Teilnehmer selbst
  • Der genaue Termin wird mindestens 8 Wochen im Voraus bekannt gegeben
  • Bei Verhinderung besteht kein Anspruch auf Ersatztermin oder Kostenerstattung

6.8 Besondere Nutzungsrechte

  • Die bereitgestellten Inhalte, Materialien und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt
  • Die Zugangsdaten sind personengebunden und dürfen nicht weitergegeben werden
  • Aufzeichnungen der Live Sessions sind ohne Zustimmung untersagt

6.9 Community-Richtlinien

Teilnehmer des AI FIRST Collective verpflichten sich zusätzlich:

  • Zur Wahrung der Vertraulichkeit bei Community-Austausch
  • Zur Einhaltung der Verhaltensrichtlinien
  • Keine wettbewerbswidrige Nutzung der Community

6.10 Technische Voraussetzungen

Die Teilnahme am AI FIRST Collective erfordert:

  • Stabile Internetverbindung
  • Aktuelle Browser-Version
  • Funktionsfähige Audio- und Videoausstattung für Live Sessions

Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte zu aktualisieren, Experten auszuwählen und die technische Plattform festzulegen.

6.11 Haftung für das AI FIRST Collective

  • Für die Inhalte der Expert Sessions und Live Sessions wird keine Gewähr übernommen
  • Die bereitgestellten Templates und Frameworks sind Muster ohne Anspruch auf Vollständigkeit
  • Die Umsetzung der Inhalte erfolgt in eigener Verantwortung des Teilnehmers

7. Schlussbestimmungen

Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

Soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.